Leistungen

Ich helfe Ihnen bei der Beantragung einer Pflegebedürftigkeit, begleite Sie bei dem Besuch vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) und berate Sie bezüglich Hilfsmittel und Leistungen der Pflegekassen bei Pflegebedürftigkeit.

Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI werden in regelmäßigen Abständen von mir durchgeführt. Diese sind bei Pflegegrad 2-3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4+5 vierteljährlich verpflichtend wahrzunehmen und werden von der Pflegekasse bezahlt.

Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die die Pflegesachleistung beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen. Für diese Personenkreise besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierfür.