Ich helfe Ihnen bei der Beantragung einer Pflegebedürftigkeit, begleite Sie bei dem Besuch vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) und berate Sie bezüglich Hilfsmittel und Leistungen der Pflegekassen bei Pflegebedürftigkeit.
Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI werden in regelmäßigen Abständen von mir durchgeführt. Diese sind bei Pflegegrad 2-3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4+5 vierteljährlich verpflichtend wahrzunehmen und werden von der Pflegekasse bezahlt.